Ihr Vertragspartner ist:
HKS health solutions GmbH Austria
Gewerbestraße 32
5211 Lengau, Österreich
Tel.: +43 (0)6217 – 20 110
Fax: +43 (0)6217 – 20 110 – 99
E-Mail: ta.sh-skh@ofni
1. ) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der HKS-health-solutions GmbH Austria (nachfolgend HKS genannt) gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten HKS nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.hks-health-solutions.com in speicherbarer und ausdruckbarer Form kostenlos abrufbar.
2. ) Angebote und Vertragsabschluss
Alle von HKS erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe) Medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümern, Änderungen und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Angaben von Produktzusammensetzung und Wirkung gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Ein Schweigen von HKS gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung.
3. ) Lieferung
Art der Versendung und Transportmittel können von HKS aus geschäftsüblichen Möglichkeiten frei gewählt werden. Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Gefahrtragung an den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden deckt die Transportversicherung, deshalb hat der Auftraggeber diese sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen an HKS schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt übernommen“ ist nicht ausreichend! Angekündigte Liefertermine gelten, ausgenommen Fixgeschäfte, bei denen die Lieferung zum genannten Termin mit der Bezeichnung „Fixliefertermin“ garantiert wird, als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von HKS entstanden ist. Fehlmengen sind gem. § 377 Abs. 1 UGB binnen 14-ta?giger Frist zu reklamieren. Fälle höherer Gewalt entheben HKS von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die HKS keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder HKS in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für HKS besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen. Bei Endkundenbestellungen (Konsument) vor 16 Uhr beträgt die Lieferzeit üblicherweise 3 Werktage ab Bestellung (bei Zahlungsform Abbuchung und auf Rechnung) bzw. 3 Werktage ab Zahlungseingang (bei Zahlungsform Kreditkarte und Vorauskasse), Lieferbarkeit vorausgesetzt. Für Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Lieferkonditionen.
4. ) Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist HKS nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. HKS behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.
5. ) Preise
Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten von HKS gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt HKS eine entsprechende Anpassung der Preise, im Rahmen billigen Ermessens, vorzunehmen. HKS ist berechtigt, Vorauskasse bzw. Anzahlungen zu erheben.
6. ) Zahlung
Der Kaufpreis wird vorab an HKS überwiesen, per Kreditkarte, oder spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt, bezahlt. Wird dieser Termin überschritten, so ist HKS berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen bei Unternehmergeschäften zu verrechnen. HKS ist berechtigt Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verrechnen. Zahlungen jeder Art sind ausschließlich an die auf der Rechnung von HKS angeführten Konten vorzunehmen. HKS ist berechtigt für Mahnungen pauschale Spesen in Höhe von 11 Euro zu verrechnen.
Ein Zahlungsverzug verpflichtet den Kunden zur Erstattung, sämtlicher HKS durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien entstehender Kosten und berechtigt HKS zur sofortigen Fälligstellung aller offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit. Weiters ist HKS in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 5% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von HKS gegen Gegenforderungen aufzurechnen. Für Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Zahlungskonditionen.
7.) Eigentumsvorbehalt
An den Kunden übergebene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von HKS Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf. Der Kunde ist zwar berechtigt Waren bestimmungsgemäß an Endverbraucher weiter zu veräußern, darf sie jedoch ohne unsere Zustimmung vor voller Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherstellung an Dritte übereignen. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von HKS auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zu versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, HKS innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.
HKS ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten oder die den gesamten aushaftenden Rechnungsbetrag fällig stellen und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist HKS berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 7. vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn HKS ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt HKS alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich eine entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seine Fakturen anzubringen. HKS nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. HKS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach kommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für HKS. Im Falle einer Verarbeitung der Ware erwirbt HKS an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von HKS gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, HKS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
9.) Gewährleistung und Haftung
HKS gewährleistet ab Übergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Waren bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Lagerung, Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Unternehmer geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und 378 UGB bleiben unberührt. Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss spätestens binnen 14 Tagen nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es HKS frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.
10. ) Lohnfertigungen
Bei Lohnfertigung oder Lohnabfüllung entsprechend den Vorgaben durch die Auftraggeber übernimmt HKS keine Gewährleistung bezüglich der chemischen oder physikalischen Reaktion des Produktes und der Haltbarkeit des Fertigproduktes, der chemischen Stabilität des zu entwickelnden Produktes oder einer anderen Eigenschaft des zu entwickelnden, produzierten oder abgefüllten Produktes. Gewährleistung für die chemische Stabilität des zu entwickelnden Produktes wird nur nach Durchführung eines sechswöchigen Stresstestes übernommen, wobei dieser nur über Beauftragung und Bezahlung eines gesondert zu vereinbarenden Entgeltes durchgeführt wird. Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet bei beigestellten Rohstoffen in vollem Umfang für deren Dokumentation, Verkehrsfähigkeit und Verarbeitbarkeit. Ebenso schließen wir – soweit gesetzlich zulässig – sämtliche Schadenersatzansprüche aus.
a) Produktentwicklung/Etikettierung:
Neue Rezepturen werden von HKS teilweise testverkapselt. Die sich daraus ergebenden Produktentwicklungskosten werden, sofern nicht eine gegenlautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, vom Auftraggeber getragen. Sind wir im Rahmen der Lohnfertigung auch damit beauftragt, die Etiketten des Produktes anzufertigen, geschieht dies durch rein rechnerische Entwicklung anhand von Spezifikationen. Werden die Etiketten vom Auftraggeber beigegeben, übernehmen wir keine Haftung für die Übereinstimmung der Angaben auf den Etiketten mit den tatsächlichen Inhalten des Fertigproduktes.
b) Produktkalkulation:
Unsere Produktkalkulation basiert auf den vorgegebenen Mengenangaben. Abweichungen zum tatsächlichen Füllgewicht sind aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Gewichte und Dichten der Inhaltsstoffe möglich, wobei Schwankungen von +/- 7% bei unserer Preisstellung unberücksichtigt bleiben. Höhere Abweichungen werden entsprechend nachkalkuliert. Bei der Bereitstellung von Rohstoffen durch den Auftraggeber ist mit einem produktionsbedingten Schwund von mindestens 5 % zu rechnen. Aufgrund von Schwankungen der Schüttdichten und damit erzwungenen Rezepturänderungen übernehmen wir keinerlei Verantwortung für daraus resultierende Etikettenänderungen und nicht-Verwendbarkeit von Etiketten.
c) Verkehrsfähigkeit:
Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Aufmachung, Etikettentext etc. übernimmt HKS keine Haftung bzw. Gewährleistung. Der Auftraggeber ist für die Einholung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung durch ein zertifiziertes und akkreditiertes Labor ausschliesslich selbst zuständig und übernimmt die Risikotragung dessen und hält HKS diesbezüglich schad- und klaglos.
d) Gewerbliche Schutzrechte:
Bei Anfertigung nach Angaben des Auftraggebers haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, HKS gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Ebenso achtet der Auftraggeber darauf, in keine gewerblichen Schutzrechte Dritter einzugreifen.
e) Reine Lohnabfüllung:
Der Auftraggeber ist sich bei reinen Lohnabfüllungen dessen bewusst dass für das abzufüllende Gut keinerlei Tests und /oder Kontrollen mit Ausnahme der Gewichtskontrolle des Abfüllvorgangs stattfinden. Der Auftraggeber verzichtet dabei ausdrücklich auf die Geltendmachung sämtlicher Gewährleistungsansprüche und sichert HKS als Abfüller ausdrücklich zu, den bereitgestellten Rohstoff auf dessen Verkehrsfähigkeit und Lebensmittelsicherheit geprüft zu haben.
11. ) Rückgaberecht & Warenrücksendung
HKS ist bis auf Widerruf dazu bereit, die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5% vom Rechnungswert zurückzunehmen. Bereits geöffnete Ware kann nicht zurückgenommen werden. Bitte senden Sie die Ware an:
HKS health solutions GmbH Austria
Einzelpakete: Gewerbestraße 32, A 5211 Lengau
Palettenware: Gewerbestraße 32, A 5211 Lengau
Alle Rücksendungen an HKS müssen frei von Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer Rücksendenummer erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden.
Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet HKS nicht. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
12.) Widerrufsrecht
Verbrauchern gewähren wir ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
—Widerrufsbelehrung—
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen gem . §11 FAGG ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
HKS health solutions GmbH Austria
Mayrwiesstrasse 25-27 A-5300 Hallwang (Österreich)
E-Mail: ta.sh-skh@ofni
Tel.: +43(0) 50 2150-0
—Widerrufsfolgen—
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu- gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Verschlechterung der Sache (Öffnen der Präparate) müssen Sie Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben zwar das Recht auf Erstattung, die Versandkosten für die Rücksendung der gekauften Waren an den Verkäufer müssen jedoch Sie tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
13. ) Wiederausfuhr von Produkten
Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an HKS zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen.
Jeder Kunde, der Produkte exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfa?llige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.
14. ) Datenschutz
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. HKS wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen beachten und die Daten nicht ohne Zustimmung für Direktmarketing nutzen. Die Daten werden unter keinen Umständen an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung.
15.) Schlussbestimmungen
Der Kunde verzichtet auf die Einrede wegen Verkürzung über die Hälfte.
Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.
Sofern in diesem AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für Erklärungen der Parteien das Schriftformerfordernis. Für das Erfordernis zur Schriftlichkeit ist auch die Form als E-Mail ausreichend sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
16. ) Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist A – Lengau / Austria.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Salzburg / Austria, als vereinbart sofern nicht zwingendes Konsumentenschutzrecht dem widerspricht. HKS ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klage einzubringen.
Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Fassung vom Oktober 2021